Gemeinschaftsgeschäfte - ein klares Statement dafür

Gemeinschaftsgeschäfte - ein klares Statement dafür

Hallo Ihr Lieben,

ich greife heute mal ein Thema auf, mit dem sich viele Kollegen doch schwer tun: Gemeinschaftsgeschäfte.

 

Ich persönliche sehe in Gemeinschaftsgeschäften eine interessante Möglichkeit, im Auftrag stehende Objekte schneller vermarkten zu können. Sicher arbeite ich nicht mit allen Kollegen zusammen aber mit jahrelangen Geschäftspartnern ist das eine tolle Vermarktungschance, mit großem Win-Win-Potential. Und mal ganz ehrlich…..was ist den so schlimm daran, mit Maklerkollegen zusammen zu arbeiten. Dieses überzogene Konkurrenzdenken fällt irgenwie völlig aus der Zeit und sollte endlich der Vergangenheit angehören. Außerdem sind 50 % der Provision doch mehr als 0 % der Provison, meint Ihr nicht auch?

Verzeichnis

1. Hier mal 6 Argumente für ein Gemeinschaftsgeschäft

1. Größeres Netzwerk und Reichweite
Durch die Zusammenarbeit mit anderen Maklern erweitert sich das Netzwerk erheblich. Jeder Makler bringt seine eigenen Kontakte und potenziellen Käufer mit, was die Reichweite der Vermarktung erhöht.

2. Schnellere Vermarktung
Da mehrere Makler gemeinsam an der Vermarktung arbeiten, können Informationen schneller verbreitet und potenzielle Käufer effizienter erreicht werden. Dies kann dazu beitragen, den Verkaufsprozess zu beschleunigen.

3. Expertise und Ressourcen teilen
Jeder Makler kann unterschiedliche Stärken und Fachkenntnisse haben. Durch die Zusammenarbeit können sie ihre Fähigkeiten kombinieren und Ressourcen teilen, um eine effektivere Vermarktung zu gewährleisten.

4. Reduzierung von Kosten und Arbeitsbelastung
Gemeinschaftsgeschäfte ermöglichen eine Aufteilung der Kosten und Arbeitslast. Marketingausgaben, Werbemaßnahmen und andere Kosten können gemeinsam getragen werden, was die Belastung für jeden einzelnen Makler verringert.

5. Diversität in der Vermarktungsstrategie
Durch die Beteiligung mehrerer Makler können verschiedene Ansätze und Perspektiven in die Vermarktungsstrategie einfließen. Dies kann dazu beitragen, ein breiteres Spektrum potenzieller Käufer anzusprechen.

6. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit
Gemeinschaftsgeschäfte bieten die Flexibilität, sich an sich ändernde Marktbedingungen anzupassen. Makler können gemeinsam auf Trends reagieren und ihre Strategien anpassen, um auf dem Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Natürlich ist es äußerst wichtig, dass die Zusammenarbeit transparent und gut koordiniert ist, um Konflikte zu vermeiden. Ein effektives Gemeinschaftsgeschäft erfordert offene Kommunikation und klare Absprachen zwischen den beteiligten Maklern. Darum wähle ich zum Beispiel meine Geschäftspartner sorgfältig aus.

Über das Gemeinschaftsgeschäft treffe ich eine sorgfältig und klar formuliert Vereinbarung, um mögliche Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

Hier sind einige Punkte, die ich in einer solchen Vereinbarung berücksichtigte:

1. Objektbeschreibung
Eine genaue Beschreibung des Immobilienobjekts, um sicherzustellen, dass alle Parteien wissen, welches Objekt gemeinsam vermarktet wird.

2. Beteiligte Parteien
Klare Identifizierung der beteiligten Makler und gegebenenfalls anderer beteiligter Personen oder Unternehmen.

3. Provisionsaufteilung
Festlegung der Provisionsaufteilung zwischen den beteiligten Maklern. Dies sollte transparent und fair sein, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

4. Dauer der Vereinbarung
Bestimmung der Laufzeit der Vereinbarung, einschließlich Start- und Enddatum. Es sollte auch festgelegt werden, was passiert, wenn das Objekt während der Laufzeit verkauft wird oder wenn die Vereinbarung vorzeitig beendet wird.

5. Pflichten der beteiligten Parteien
Klar definierte Aufgaben und Verantwortlichkeiten für jeden Makler. Dies kann die Art der Vermarktung, die Durchführung von Besichtigungen, die Kundenbetreuung und andere relevante Aufgaben umfassen.

6. Kosten und Auslagen
Festlegung, wie eventuelle Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit der Vermarktung des Objekts geteilt werden. Dies kann Marketingkosten, Anzeigenschaltungen, Fotografie oder andere Ausgaben umfassen.

7. Kommunikation und Zusammenarbeit
Festlegung von Kommunikationsrichtlinien und Mechanismen für die Zusammenarbeit. Klare Absprachen darüber, wie Informationen ausgetauscht werden und wie Entscheidungen getroffen werden.

8. Konfliktlösung
Ein Mechanismus zur Lösung von Konflikten sollte definiert werden, falls Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Parteien auftreten.

9. Vertraulichkeit
Bestimmungen zur Vertraulichkeit von Informationen, insbesondere wenn es um Kundenkontakte, Preisverhandlungen oder andere sensible Daten geht.

10. Beendigung der Vereinbarung
Klarstellung der Bedingungen und Modalitäten für eine mögliche vorzeitige Beendigung der Vereinbarung durch eine oder alle Parteien.

Es ist ratsam, die Vereinbarung einen Anwalt prüfen zu lassen, damit diese rechtsgültig ist und die Interessen aller Parteien angemessen berücksichtigt werden. Jede Vereinbarung sollte individuell angepasst werden, um die spezifischen Bedingungen des Gemeinschaftsgeschäfts und die lokalen Besonderheiten zu berücksichtigen.

Nun gibt es zum Beispiel in den USA das Model des Käufer-Maklers und Verkäufer-Maklers, dem sogenannten „Dual Agency“.

Ich finde dieses Konzept auch gar nicht so schlecht. In großen Immobilienbüros sind der „Einkauf“ und der „Verkauf“ von Objekten sehr oft an verschiedenen Mitarbeitern verteilt. Das macht auch Sinn, da nicht alle alles können müssen und auch nicht können. In kleineren Maklerbüros oder bei Einzelmakler ist das trennen der beiden Bereiche eher schwierig zu bewerkstelligen. Da ist das Gemeinschaftsgeschäft eine gute Alternative.

2. Vorteile von Gemeinschaftsgeschäft

Hier sind einige Überlegungen zu den Vorteilen und möglichen Herausforderungen des „Dual Agency“ Modells:

1. Spezialisierung
Käufer- und Verkäufer-Makler können sich auf ihre jeweiligen Aufgabenbereiche spezialisieren. Der Käufermakler konzentriert sich darauf, die besten Angebote für seine Kunden zu finden, während der Verkäufer-Makler darauf abzielt, das beste Ergebnis für den Verkauf zu erzielen.

2. Klare Interessenvertretung
Jede Partei kann sicher sein, dass der Makler ihre spezifischen Interessen im Auge behält, da es keine Interessenkonflikte zwischen Käufer und Verkäufer gibt.

3. Fokus auf Kundenzufriedenheit
Durch die klare Aufteilung der Aufgaben können Makler besser auf die Bedürfnisse ihrer Kunden eingehen und deren Zufriedenheit steigern.

3. Mögliche Herausforderungen von Gemeinschaftsgeschäft

1. Begrenzter Überblick
Ein Verkäufer-Makler könnte möglicherweise weniger Anreize haben, dem Käufer alle verfügbaren Informationen über das Objekt zu geben, um den Verkaufspreis zu maximieren. Dies könnte zu einem Ungleichgewicht in der Informationsverfügbarkeit führen.

2. Marktsituation und Vorschriften
In einigen Ländern, einschließlich Deutschland, gibt es spezifische Vorschriften und Einschränkungen bezüglich Dual Agency. Es ist wichtig, diese Vorschriften zu beachten und sicherzustellen, dass das Modell mit den lokalen Gesetzen und Praktiken in Einklang steht.

3. Transparenz und Vertrauen
Das Modell erfordert ein hohes Maß an Transparenz und Vertrauen zwischen den beteiligten Parteien. Wenn Kunden das Gefühl haben, dass ihre Interessen nicht angemessen vertreten werden, könnte dies das Vertrauen in die Maklerbranche insgesamt beeinträchtigen.

In Deutschland gibt es spezifische Vorschriften bezüglich der sogenannten "Doppeltätigkeit" oder "Dual Agency" im Immobilienmaklergeschäft.

Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Interessenkonflikte vermieden werden und die Interessen von Käufern und Verkäufern angemessen geschützt sind. Wir müssen dabei zwingend beachten, dass sich die Gesetze und Vorschriften im Laufe der Zeit ändern können. Es ist daher ratsam, aktuelle Informationen von lokalen Fachleuten oder Rechtsanwälten einzuholen. Nach meinem Wissensstand sind dies einige der relevanten Aspekte:

1. Doppeltätigkeitsverbot im Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung ist es einem Makler untersagt, für beide Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) gleichzeitig tätig zu werden, es sei denn, beide Parteien stimmen ausdrücklich schriftlich zu. Dies soll sicherstellen, dass der Makler die Interessen beider Parteien nicht gleichzeitig vertreten kann, es sei denn, beide Seiten sind informiert und einverstanden.

2. Pflicht zur Offenlegung
Falls ein Makler von beiden Parteien autorisiert wird, muss er dies den beteiligten Parteien offenlegen und sicherstellen, dass sie die möglichen Auswirkungen verstehen. Die Offenlegung dient der Transparenz und ermöglicht es den Parteien, informierte Entscheidungen zu treffen.

3. Verbot der stillschweigenden Zustimmung
Es ist nicht erlaubt, dass eine Zustimmung zur Doppeltätigkeit stillschweigend erfolgt. Stattdessen muss die Zustimmung ausdrücklich und schriftlich erfolgen.

Hinweis:
Die oben genannten Punkte stellen meinen derzeitigen Wissensstand dar und erheben nicht den Anspruch auf abschließend aktueller Rechtsprechung. Immobilienmakler in Deutschland sollten sich stets eigenständig über aktuelle Vorschriften und rechtliche Bestimmungen informieren und gegebenenfalls professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Auch in Bezug auf oben angegebenen Content. 

Wie denkt Ihr über Gemeinschaftsgeschäfte oder der „Dual Agency“ Methode? Teilt mir gerne Eure Meinung mit!

Ihr Lieben, bis dahin wünsche ich Euch großartige Geschäfte und zufriedene Kunden und inspirierende Geschäftsfreunde!